Kreisklootschießerverband Norden e.V.


 

Ordnungen

 

S t r a f e n k a t a l o g   

gemäß §8 (4) der Satzung des Kreisklootschießerverbandes Norden e.V.

 


1. Punktspielbetrieb im Bosseln des KKV Norden
1.1 Abmeldung einer gemeldeten Mannschaft vor oder während der Saison - 100 €
1.2 2 mal Nichtantreten während der laufenden Saison - 25 €
1.3 3 mal Nichtantreten während der laufenden Saison - 50 €
1.4 4 mal Nichtantreten während der laufenden Saison - 75 €
1.5 5 mal Nichtantreten während der laufenden Saison 100 € und Herausnahme aus dem Spielbetrieb
1.6 Für jedes "Nichtantreten" einer Mannschaft wird dieser zum Saisonabschluss ein Pluspunkt abgezogen

- Die vorstehenden Regelungen finden auf am Spielbetrieb teilnehmende Jugendmannschaften keine Anwendung -

1.7 Wettkampfvorverlegungen ohne Zustimmung der Spielleitung 20 € / Verein + Ziffer 1.7.1
1.7.1 Annulierung des Wettkampfes
1.8 Doppeleinsatz (Doppelstarts) von WerferInnen im Sinne der vom KKV Norden festgelegten Bestimmungen 20 € + Ziffer 1.8.1 + Ziffer 1.8.2
1.8.1 Wettkampf wird für den Gegner gewertet (die Wertung erfolgt gemäß Ziffer III - Wertung - der Bedingungen für den Punktspielbetrieb des KKV Norden in der jeweils gültigen Fassung)
1.8.2 Zwei Spieltage Sperre (Pflichtwerfen) für den/die betroffene/n WerferIn
1.9 Nichtrückgabe der jeweiligen Mannschafts-Meldelisten an den KKV Norden - 15 €
1.10 Verspätete Ergebnismeldung durch den Gastgeber - 5 €
1.11 Keine Ergebnismeldung durch den Gastgeber - 25 €

2. Standbesetzung/Schiedsrichter oder Schreiber
2.1 Fehlen einer Standbesetzung, die vom KKV Norden ordnungsgemäß angefordert wurde s. Ziffer 2.2 + Ziffer 2.3
2.2 Abzug von 2 Pluspunkten für die ranghöchste Mannschaft des betroffenen Vereins auf Kreisebene in der laufenden bzw. bevorstehenden Saison. Bei ranggleichen Mannschaften (Frauen/Männer) wird die Männermannschaft herangezogen. Werfen mehrere Mannschaften eines Vereines in der Kreisliga, wird zunächst die Altersklasse I, dann die der Reihenfolge die Altersklasse II, III, IV und V herangezogen. Bei Vereinen die nur Spielgemeinschaften bilden, entscheidet der Vorstand des KKV Norden nach Sachlage.
2.3 Zusätzlich pro fehlende Person - 20 €
2.4 Fehlen eines Schiedsrichters/Schreibers, der vom KKV Norden ordnungsgemäß angefordert wurde - 20 €


Vorstehender "Strafenkatalog" wurde durch den Vorstand des KKV Norden am 30.08.2004 beschlossen. Änderungen des Strafenkataloges wurden am 12.04.2013 von der Vertreterversammlung beschlossen.



 

 

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