Kreisklootschießerverband Norden e.V.


 

Ordnungen

Bedingungen für den Punktspielbetrieb im Boßeln des Kreisklootschießerverbandes Norden e. V.

gültig ab Saison 2011/2012


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I - Altersklassen
II - Wurfgeräte
III - Wertung
IV - Wettkampfdurchführung
V - Werfereinsatz in verschiedenen Mannschaften
VI - Anmeldungen, Spieltermine, Anwurfzeiten, Ergebnismeldungen
VII - Terminverlegungen, Spielabsagen, Protest
VIII - Auf- und Abstieg, Kreismeisterschaften
IX - Spielerpässe, Mannschaftsmeldelisten
X - Allgemeines



 

I:  Altersklassen

Die Einteilung der Altersklassen:   Spieljahr 2011/2012

Jugendklassen   F      2004 und jünger
Jugendklassen   E      2002 und jünger              Frauen I / Männer I        keine Altersbegrenzung
Jugendklassen   D     2000 und jünger               Frauen II / Männer II      1966 und älter
Jugendklassen   C     1998 und jünger               Frauen III / Männer III     1956 und älter
Jugendklassen   B      1996 und jünger              Frauen IV / Männer IV   1946 und älter
Jugendklassen   A      1994
und jünger              Männer V                       1941 und älter

In den Folgejahren verschiebt sich die Altersklasse jeweils um 1 Jahr.

In folgenden Altersklassen (mit entspr. Mannschaftsstärken) werden  Punktspiele durchgeführt, wenn wenigstens 6 Mannschaften der  jeweiligen Altersklasse gemeldet wurden. Die Spielleitung kann Ausnahmen festlegen.

Männer I:
Kreisliga:
                     4 Gruppen,  16 Werfer,   1. Gr. 4 W. H.,  2. Gr. 4 W. H.,  3. Gr. 4 W. G.,  4. Gr. 4 W. G.
1. u. 2. Kreisklasse:      3 Gruppen,  12 Werfer,   1. Gr. 4 W. H.,   2. Gr. 4 W. G., 3. Gr. 4 W. G.
3. u. 4. Kreisklasse:      2 Gruppen,    8 Werfer,   1. Gr. 4 W. H.,   2. Gr. 4 W. G.

Männer II:         2 Gruppen,    8 Werfer,   1. Gr. 4 W. Holz,   2. Gr.  4 W.  Gummi
Männer II:         1 Gruppe,     4 Werfer

Männer III:        2 Gruppen,   8 Werfer    1. Gr.  4 W. Holz,   2. Gr.  4 W.  Gummi
Männer III:        1 Gruppe,     4 Werfer

Männer IV:        1 Gruppe,      4 Werfer

Männer V:         1 Gruppe,      4 Werfer

Frauen I:           2 Gruppen,    8 Werferinnen    1. Gr.  4 W. Holz,   2. Gr. 4 W.  Gummi
Frauen I:           1 Gruppe,      4 Werferinnen

Frauen II:          1 Gruppe,      4 Werferinnen

Frauen III:         1 Gruppe,      4 Werferinnen

Frauen IV:         1 Gruppe,      4 Werferinnen

 

Jugend:
weibl.
       F, E, D, C, B, A       4 Werferinnen
männl.     F, E, D, C, B, A        4 Werfer
In den männl. Jugendklassen dürfen in allen Altersklassen weibl. Werferinnen eingesetzt werden,
Für die Saison 2011-2012 sind Spielgemeinschaften (WerferInnen aus 2 Vereinen) zugelassen

 

II:  Wurfgeräte

Jede Mannschaft ist für eigenes Wurfgerät zuständig. Pro Gruppe muss eine Ersatzkugel mitgeführt werden. Die Boßelkugeln müssen neuwertig und rund sein und  den Abmessungen (Durchmesser) der nachstehenden Tabelle entsprechen:

Wurfgerät       Jug. F          Jug. E            Jug. D+C        Jug.B+A         Frauen           Männer           Männer

                      w/m            w/m                w/m               w/m               I,II,III               I,II,III             IV +  V

Holz/cm           8,0               9,0                 10,0               11,0               11,0               12,0                11,0

Gummi/cm                          8,5                   9,5               10,5               10,5               10,5                10,5

Eine Toleranz von +/- 0,2 cm ist zulässig.

Offensichtlich sich einseitig verhaltendes Wurfgerät ist nicht zulässig und kann vom Gegner auch im Wettkampfverlauf abgelehnt werden.
Gummikugeln: Zulässig sind nur 4 Punktkugeln, FKV Emblem, rot. (Außer Jugend E)
Holzkugeln: Zulässig sind nur die Kunststoffkugeln aus Duroplast in schwarz mit Baumwollgewebe verstärkt (Hartgewebe)

 

III:  Wertung

Es wird innerhalb des Werfens ohne Ausfall eines Werfers (einer Werferin) bei Wurfgewinn geworfen.
1 Wurf = 1 Schoet zählt auf allen Straßen und für alle Altersklassen 100 Meter,
(auch Männer IV und Männer V)
Ausgenommen:
Alle Männerklassen und männl. Jugend A, hier zählt 1 Wurf = 150 Meter.
Jugend E: Hier zählt ein Wurf 75 Meter
Jugend F: Hier zählt ein Wurf 50 Meter!

Ein Wettkampf gilt als gewonnen, wenn das Gesamtergebnis aller Gruppen oder einer Gruppe einen Vorsprung von mindestens 1 Wurf (Schoet) ergibt.

Der Sieger erhält 2 Plus-, der Verlierer 2 Minuspunkte. Liegt der Mannschaftsvorsprung unter einem Wurf (50, 75, 100  bzw. 150 Meter), so erhalten beide Mannschaften je einen Plus- und Minuspunkt.

Tritt eine Mannschaft nicht, bzw. nicht vollzählig oder mit einem/einer nicht spielberechtigten Werfer/Werferin (Fehlen auch nur eines Werfers /einer Werferin bei Beginn), oder mit einer Verspätung von mehr als 15 Minuten an, so wird der Wettkampf wie folgt als Sieg für den Gegner gewertet:

            Alle Mannschaften mit einer Mannschaftsstärke

            von 4 Gruppen    =  2 Punkte und  10 Wurf          von 3 Gruppen    =  2 Punkte und    6 Wurf

            von 2 Gruppen    =  2 Punkte und    4 Wurf         von 1 Gruppe      =  2 Punkte und    2 Wurf

Für jedes Nichtantreten einer Mannschaft  wird  dieser spätestens zum Saisonschluss ein Pluspunkt abgezogen und ein Minuspunkt hinzugerechnet.
*** Jugendmannschaften bleiben von dieser Regelung ausgenommen. ***

 

 IV:  Wettkampfdurchführung

Vor jedem Wettkampf haben beide Mannschaften eine gegenseitige Kontrolle der Pässe und Meldelisten vorzunehmen. Sie dürfen auch während eines Wettkampfes und nach einem Wettkampf kontrolliert werden, insbesondere dann, wenn eine Mannschaft Ersatzwerfer eingesetzt hat.

Die Boßelkugeln sind dem Gegner auf Verlangen vorzuzeigen. Neu einzuwechselnde Kugeln sind dem Gegner rechtzeitig unaufgefordert bekannt zu machen. Ausgewechselte Kugeln dürfen in diesem Wettkampf nur dann wieder eingesetzt werden, wenn die zuvor eingewechselte Kugel verloren gegangen ist.

           Der Gastgeber muss die Messringe und rote Warnflaggen stellen. Jede Mannschaft muss für eigenes Suchgerät sorgen.

Die Wurfstrecken müssen von jedem Verein dem Kreisverband bindend für ein Jahr genannt werden. Start- und Ziellinie brauchen nicht identisch zu sein.

Die Start-, Wende- und Zielmarken müssen deutlich gekennzeichnet sein und dürfen nicht im Kurvenbereich liegen. Die Festlegung der Wendemarkierung erfolgt für Männer-, Frauen- und Jugendklassen, sowie nach Altersklassen unterschiedlich weit von der Startlinie entfernt.

Die gesamte Wurfstrecke zwischen Startlinie, Wendemarkierung und Ziel soll mit etwa 10 bis 12 Gruppen-/Mannschaftsdurchgängen durchgeworfen werden (ohne Ausfall). Sobald die Boßelkugel der Gruppe mit den wenigsten Würfen (führende Gruppe) die Wendemarkierung, evtl. Boßelaufnahmepunkt oder die Ziellinie überschritten hat, darf die zurückliegende Gruppe nicht mehr werfen.

Bei der Wendemarkierung tauschen die Gruppen die Abwurfstellen und bei Mannschaften mit nur einer Gruppe das Wurfgerät (Gummi auf Holz).

Die Wendemarkierung, evtl. Boßelaufnahmepunkt und die Ziellinie müssen von der führenden Gruppe überworfen werden, auch wenn die zurückliegende Gruppe diese bereits überworfen haben sollte. Es ist danach möglich, dass beide Bosselkugeln über die Wendemarkierung, evtl. Aufnahmepunkt bzw. Ziellinie kommen.

Bei Bosselaufnahmen (Änderung oder Unterbrechung der Boßel-Streckenführung, Kurven) wird die Differenz zwischen den erreichten Weiten der beiden Gruppen gemessen. Die zurückliegende Gruppe beginnt auf der weiterführenden Strecke am Wiederanwurfpunkt, die führende Gruppe entsprechend den gemessenen Metern (Vorsprung) weiter vorn.

Bei Wurfstrecken mit mehr als einer Wendemarke muss ein Streckenmittelpunkt (Wurfgerätewechsel) für Mannschaften mit einer Gruppe festgelegt werden

Der Anwurf erfolgt in jeder Gruppe vom Gastgeber. Gruppenführer(in) ist, falls kein(e) andere(r) benannt wurde, der/die Anwerfer/in der jeweiligen Gruppe. Er/Sie muss mit den Wettkampfbedingungen vertraut sein. Die Reihenfolge innerhalb einer Gruppe kann vor dem Start bekannt gemacht werden, ansonsten wird sie durch die Reihenfolge der ersten Runde für den gesamten Wettkampfverlauf festgelegt.

Nach den Anwürfen beim Start erfolgen die weiteren Abwürfe an den Stellen, wo die Boßelkugeln die größten Weiten erreicht haben, im rechten Winkel zur Wurfstrecke. Prallt die Kugel von einem Hindernis zurück, so ist der Abwurf in Höhe des Hindernisses.

Für alle 4er Gruppen (Mannschaftsstärke 1 Gruppe) gilt folgende Regelung: Die Hinrunden werden mit der Gummikugel, die Rückrunden mit der Holzkugel geworfen (Wurfgerätewechsel an der Wendemarke oder Streckenmittelpunkt).

Anlaufbeginn, Anlauf und Abwurf müssen auf der sichtbaren Fahrbahn erfolgen, die der Wurfstrecke entspricht. Die Bosselkugel muss in Wurfrichtung (Straßenführung) geworfen werden. In Kurven mit Peilpunkt: Innerhalb des Peilbereiches muss die Boßelkugel auf der sichtbaren Fahrbahn aufgesetzt werden.

Die Bosselkugel wird rechtwinkelig zur Straßenführung aufgenommen (Ausnahmen Kurven). In einer Kurve mit Gabelung (abzweigenden Straßen, Wegen, Plätzen und Einfahrten sowie parallel daneben verlaufenden Straßen) muss - und in einer engen Kurve sollte innen bzw. außen ein Mess- oder Peilpunkt angebracht werden, der als Ausgangspunkt einer Peilung zur Bosselkugel dient. Außerdem ist ein Messbereich (Beginn und Ende) zu markieren. Kleine Punkte außen zeigen den eigentlichen Straßenverlauf an. Der nächste Abwurf erfolgt rechtwinkelig zur Wurfbahn vom Schnittpunkt Peillinie Außen- oder Innenkurve. (s. Skizze, letzte Seite).

Der Abwurfpunkt ist deutlich zu markieren (Kleidungsstück etc.). Übertreten ist nicht erlaubt. Ein Verstoß wird als ungültiger Wurf gewertet. Der Wurf gilt als geworfen, wenn die Boßelkugel die Abwurfmarke überschritten hat. Grundsätzlich gilt, dass die zurückliegende Kugel zuerst geworfen werden muss. Wird die vorliegende Kugel zuerst geworfen, gilt der Wurf als Fehlwurf. Der/die nächstfolgende Werfer/Werferin hat dann an derselben Abwurfstelle den Wettkampf fortzusetzen.

Während des gesamten Wettkampfes muss die festgelegte Reihenfolge der eingesetzten Werfer eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung der Reihenfolge gilt der Wurf als geworfen. Die Werfer-Reihenfolge wird mit dem nachfolgenden Werfer fortgesetzt.

Bei einem von der eigenen Mannschaft bzw. dem eigenen Verein angehaltenen oder abgeleiteten Wurf muss der/die  nächstfolgende Werfer/Werferin von der Stelle weiter werfen, an der die Kugel beeinflusst wurde. Bei absichtlich von der eigenen Mannschaft bzw. dem eigenen Verein aus taktischen Gründen angehaltenem oder abgeleitetem Wurf erhält der Gegner zusätzlich einen Wurf zuerkannt.

Würfe, die durch Verkehrsteilnehmer (außer geparkten KFZ) und Angehörige der gegnerischen Mannschaft bzw. des gegnerischen Vereins angehalten oder abgeleitet werden, können auf Verlangen des Werfers/der Werferin wiederholt werden; dieser Wurf zählt dann.

Grundsätzlich ist jede Kugel von der Wurfbahn zu entfernen. Sollte es dennoch zu einem Klick kommen, ist die zuletzt geworfene Kugel vorzulegen, es sei denn, die zuletzt geworfene Kugel rollt von sich aus weiter. Die getroffene Kugel muss immer auf ihren alten Platz zurück. Es darf erst dann geworfen werden, wenn der Bahnweiser die Straße zum Wurf frei gibt.

Auswechselwerfer(innen) können wie folgt während des gesamten Wettkampfes eingesetzt werden. Mannschaften mit einer Stärke von:        4 Gruppen = 4 Werfer                2 Gruppen = 2 Werfer/Innen
                                                           3 Gruppen = 3 Werfer                1 Gruppe   = 2 Werfer/Innen
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Einwechselung in einer Gruppe vorgenommen wird oder auf alle Gruppen verteilt wird.  Das Einwechseln ist dem Gegner unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.

*Doppelstarts sind nicht erlaubt, daher dürfen eingesetzte und ausgewechselte Werfer(innen) an einem gleichen Spieltag nicht wieder eingesetzt werden, auch nicht in anderen Mannschaften. Werfer(innen), die in vorgezogenen Begegnungen eingesetzt wurden, dürfen an dem ursprünglichen Spieltag (lt. Plan) nicht nochmals in anderen Mannschaften des Vereins eingesetzt werden. Auch dann nicht, wenn der ursprüngliche Spieltag aus Witterungsgründen verlegt werden musste. Jugendliche bleiben von dieser Regelung ausgenommen,      jedoch sind Doppelstarts im Jugendbereich nicht erlaubt!

Ein Ersatzwerfer kann nur den Platz eines ausgeschiedenen Werfers einnehmen. Ist das Auswechselkontingent erschöpft und weitere Werfer fallen aus (z.B. wegen Verletzung), muss die betreffende Mannschaft/Gruppe reduziert (z.B. 3 Werfer gegen 4 Werfer) weiter werfen. Die mit der reduzierten Werferzahl werfende Mannschaft/Gruppe wird am Ziel mit einem Schoet für jeden ausgefallenen Wurf belastet. Ein verletzter Werfer darf nach Aussetzen wieder eingesetzt werden.

Das Aufmessen der Schlussmeter erfolgt durch die Gruppenführer(innen) mit Messrad oder Maßband. Straßenmarkierungen sind zulässig. Die Aufmessung erfolgt an der rechten Wurfstreckenseite. Angebrochene Meter werden nach oben aufgerundet.

 

V:         Werfereinsatz in verschiedenen Mannschaften eines Vereins    -   M ä n n e r
Es dürfen eingesetzt werden: (Das Auswechselkontingent wie beschrieben, ist zu beachten)

In 1. Männer I - Mannschaften:

a) Werfer, die auf der Meldeliste stehen.

b) 2, 3 oder 4 Werfer (*je nach Gruppenzahl der betreffenden Klasse) die auf Meldelisten anderer
    Männer-Mannschaften oder Jugendmannschaften des Vereins stehen.

In 2. Männer I - Mannschaften:

a) Werfer, die auf der Meldeliste stehen.

b) 2, 3 oder 4 Werfer (*je nach Gruppenzahl der betreffenden Klasse) die auf Meldelisten anderer
    Männer-Mannschaften oder Jugendmannschaften des Vereins stehen,
    aber nicht Werfer die auf Listen der Männer I, II, III, IV  und V Erstmannschaften stehen.

In 3. Männer I - Mannschaften:

a)       Werfer, die auf der Meldeliste stehen.

b)       2, 3 oder 4 Werfer (*je nach Gruppenzahl der betreffenden Klasse) die auf Meldelisten anderer

Männer Mannschaften oder Jugendmannschaften des Vereins stehen,
aber nicht Werfer die auf Listen der Männer I, II, III, IV und V Erst- oder Zweitmannschaften stehen.

In 1. Männer II - Mannschaften:

a) Werfer, die auf der Meldeliste stehen.

b) 2 Werfer die auf Meldelisten anderer Männer-Mannschaften des Vereins stehen und das

     entsprechende   Alter haben.

In 2. Männer II - Mannschaften:

a) Werfer, die auf der Meldeliste stehen.

b) 2 Werfer die auf Meldelisten anderer Männer-Mannschaften des Vereins stehen und das
    entsprechende Alter haben,
    aber nicht Werfer die auf Listen der Männer I, II, III, IV und V  Erstmannschaften stehen.

In 1. Männer III - Mannschaften:

a) Werfer, die auf der Meldeliste stehen.

b) 2 Werfer die auf Meldelisten anderer Männer-Mannschaften des Vereins stehen und das
    entsprechende Alter haben.

In 2. Männer III oder weiterer Männer III- Mannschaften:

a) Werfer, die auf der Meldeliste stehen.

b) 2 Werfer die auf Meldelisten anderer Männer-Mannschaften des Vereins stehen und das
    entsprechende Alter haben,
    aber nicht Werfer die auf Listen der Männer I, II, III, IV und V Erstmannschaften bzw.
    (bei Drittmannschaften) auf Listen der Zweitmannschaften stehen.

In 1. Männer IV - Mannschaften:

a) Werfer, die auf der Meldeliste stehen.

b) 2 Werfer die auf Meldelisten anderer Männer-Mannschaften des Vereins stehen und das
    entsprechende Alter haben.

 In 2. Männer IV oder weiteren Männer IV- Mannschaften:

a) Werfer, die auf der Meldeliste stehen.

b) 2 Werfer die auf Meldelisten anderer Männer-Mannschaften des Vereins stehen und das
    entsprechende  Alter haben,
    aber nicht Werfer die auf Listen der Männer I, II, III, IV und V Erstmannschaften bzw.
    (bei Drittmannschaften) auf Listen der Zweitmannschaften stehen.

In 1. Männer V – Mannschaften:

a) Werfer, die auf der Meldeliste stehen.

b) 2 Werfer die auf Meldelisten anderer Männer-Mannschaften des Vereins stehen und das
entsprechende Alter haben.
In 2. Männer V oder weiteren Männer V- Mannschaften:

a) Werfer, die auf der Meldeliste stehen.

b) 2 Werfer die auf Meldelisten anderer Männer-Mannschaften des Vereins stehen und das
    entsprechende  Alter haben,
    aber nicht Werfer die auf Listen der Männer I, II, III, IV und V Erstmannschaften bzw.
    (bei Drittmannschaften) auf Listen der Zweitmannschaften stehen.

  

V:         Werfereinsatz in verschiedenen Mannschaften eines Vereins     -     F r a u e n
Es dürfen eingesetzt werden: (Das Auswechselkontingent wie beschrieben, ist zu beachten)

In 1. Frauen I Mannschaften:

a) Werferinnen, die auf der Meldeliste stehen.

b) 2 Werferinnen die auf Meldelisten anderer Frauen-Mannschaften oder Jugendmannschaften des Vereins  stehen.

In 2. Frauen I Mannschaften:

a) Werferinnen, die auf der Meldeliste stehen.

b) 2 Werferinnen die auf Meldelisten anderer Frauen-Mannschaften oder Jugendmannschaften des Vereins   stehen,
    aber nicht  Werferinnen, die auf Meldelisten der Frauen I, II, III und IV Erstmannschaften stehen.

In 3. Frauen I Mannschaften oder weiteren Frauen I - Mannschaften:

a) Werferinnen, die auf der Meldeliste stehen.
b) 2 Werferinnen die auf Meldelisten anderer Frauen-Mannschaften oder Jugendmannschaften des Vereins  stehen
    aber nicht Werferinnen, die auf Meldelisten der Frauen I, II, III und IV Erst- oder Zweitmannschaften  stehen

In 1. Frauen II Mannschaften:

a) Werferinnen, die auf der Meldeliste stehen.

b) 2 Werferinnen, die auf Meldelisten anderer Frauen-Mannschaften des Vereins stehen und das
    entsprechende Alter haben

In 2. Frauen II Mannschaften:

a) Werferinnen, die auf der Meldeliste stehen.

b) 2 Werferinnen die auf Meldelisten anderer Frauen-Mannschaften des Vereins stehen und das
    entsprechende Alter haben,
    aber nicht Werferinnen, die auf Meldelisten der Frauen I, II, III und IV Erstmannschaften stehen.

In 1. Frauen III Mannschaften:

a) Werferinnen, die auf der Meldeliste stehen.

b) 2 Werferinnen die auf Meldelisten anderer Frauen-Mannschaften des Vereins stehen und das
    entsprechende Alter haben.

In 2. Frauen III Mannschaften oder weiteren Frauen III Mannschaften:

a) Werferinnen, die auf der Meldeliste stehen.

b) 2 Werferinnen die auf Meldelisten anderer Frauen-Mannschaften des Vereins stehen und das
    entsprechende Alter haben,
    aber nicht Werferinnen, die auf Meldelisten der Frauen I, II, III und IV  Erstmannschaften bzw.
     (bei Drittmannschaften) auf Listen der Zweitmannschaften stehen.

In 1. Frauen IV Mannschaften:

a) Werferinnen, die auf der Meldeliste stehen.

b) 2 Werferinnen die auf Meldelisten anderer Frauen-Mannschaften des Vereins stehen und das
    entsprechende Alter haben.

In 2. Frauen IV Mannschaften:

a) Werferinnen, die auf der Meldeliste stehen.

b) 2 Werferinnen die auf Meldelisten anderer Frauen-Mannschaften des Vereins stehen das
      entsprechende Alter haben,
      aber nicht Werferinnen, die auf Meldelisten der Frauen I, II,  III und IV Erstmannschaften stehen

 

V:         Werfereinsatz in verschiedenen Mannschaften eines Vereins          Jugend
Vereine mit mehreren Jugendmannschaften in einer Altersklasse dürfen wechselseitig 2 Werfer/innen einsetzen.
Jugendliche, egal wo gemeldet, dürfen immer in der ihrem Alter entsprechenden Klasse werfen oder in einer höheren (älteren) Jugendaltersklasse starten.

 

VI:  Anmeldungen, Spieltermine, Anwurfzeiten, Ergebnismeldungen

Die Anmeldung der Mannschaften muss schriftlich erfolgen. Die vom KKV Norden vorgegebene Anmeldefrist ist einzuhalten. Verspätete Anmeldungen bleiben unberücksichtigt. Die Spielpläne sind über das Internet des KKV Norden abrufbar.

Alle im Spielplan erstgenannten Mannschaften haben Heimrecht.

Anwurfzeiten sonnabends::
Frauen II, III und IV, weibl. u. männl. Jugendliche  14.00 Uhr
Frauen I, 14.30 Uhr    Achtung -
N e u  !  -  Im November, Dezember und Januar: 14.00 Uhr

Anwurfzeiten sonntags:
Männer III, IV und V:      9.00 Uhr,    
Männer II und Männer I    9.30 Uhr

Die Anwurfzeiten können nach Absprache vorverlegt werden.

*Achtung!                                                                                                                                                                          Wichtig

Es besteht absolute Ergebnismeldepflicht vom gastgebenden Verein und zwar in der auf den Spielplänen angegebenen Zeit. Bei Spielgemeinschaften ist der erstgenannte Verein zuständig. Auch ausgefallene und abgebrochene Wettkämpfe müssen gemeldet werden! Die Ergebnisse sind deutlich nach Wurf und Meter anzugeben.  (Erst Vereinsname, dann die genaue Spielklasse, dann die Paarung (z.B. hier ist Südarle, Ergebnis Männer I, 1. Kreisklasse: Südarle gegen Emden), dann das Gesamtergebnis (z.B. insgesamt für Emden 7 Wurf und 75 Meter - auf keinen Fall  siebenfünfundsiebzig - , danach die Gruppenergebnisse: Holz I: für Südarle: 2 Wurf und 6 Meter, Holz II: für Südarle 2 Wurf und 69 Meter, Gummi I: für Emden  2 Wurf und 0 Meter, Gummi II: für Emden 9 Wurf und 75 Meter.

Hinweis: Bei Nichteinhaltung, siehe Strafenkatalog!

 

 

VII:  Terminverlegungen, Spielabsagen, Protest

*Nur Wettkampf v o r verlegungen sind möglich, aber nur dann, wenn ein sehr wichtiger Grund vorliegt.

Kommt es zu einer Wettkampfvorverlegung dürfen die eingesetzten Werfer auf keinen Fall am gleichen Spieltag in einer anderen Mannschaft werfen (s. auch Seite 3). Beide Mannschaften haben sich unabhängig voneinander bei der Spielleitung zu melden.

Die Zustimmung der Spielleitung ist auf jeden Fall erforderlich, ansonsten gelten vorverlegte Wettkämpfe als nicht stattgefunden. Die beiden letzten Wettkämpfe einer Mannschaft dürfen nie vorverlegt werden.

          N e u  !   Im Jugendbereich können Wettkämpfe auf Wunsch von den beteiligten Mannschaften nachgeholt werden, aber nur bis zum nächsten Wettkampf-Termin. Die Spielleitung ist zu informieren.

Die Entscheidung darüber, ob ein Wettkampf wegen schlechter Witterung (Nebel, Schneefälle oder Vereisung der Wurfstrecken) ausfallen muss, hat der gastgebende Verein.

Er hat den Gegner rechtzeitig  abzusagen. Alle Vereine sind aufgefordert, die Wettkämpfe, wenn möglich auch mit einer Verspätung, durchzuführen. Keine voreiligen Absagen !

Bei Unwetterwarnungen erfolgt eine generelle Absage aller vorgesehenen Wettkämpfe!

In der Hinrunde ist ein Tausch des Heimrechts möglich!

Wird ein Wettkampf abgebrochen (Witterungsbedingungen, Unfall, etc.), erfolgt eine Neuansetzung des Wettkampfes. Das Ergebnis des abgebrochenen Wettkampfes zum Zeitpunkt des Abbruchs wird nicht gewertet, unabhängig davon, wie weit der Wettkampf  „fortgeschritten“ ist.

Müssen (im gegenseitigen Einverständnis) Wettkämpfe wegen ungünstiger Witterung abgebrochen werden, so werden diese  von der Spielleitung zum nächstmöglichen Termin neu angesetzt.

Bei Unstimmigkeiten ist die Spielleitung sofort telefonisch zu informieren. Ein Protest muss außerdem schriftlich in 2facher Ausfertigung bis Mittwoch nach dem Wettkampf bei der Spielleitung vorliegen.

Bis Mittwoch nach dem Wettkampf ist auch die Vorauszahlung einer Protestgebühr von 150,-- €  auf das Konto 280 1655 600 bei der Raiba Fresena (NEU !!!) einzuzahlen. Bei Nichteinhaltung wird der Protest gegenstandslos.

Das Sportgericht legt, außer dem Schiedsspruch, auch fest wer die Protestgebühr - (die Abrechnung erfolgt nach den Richtlinien der Sportgerichtsordnung) - bezahlen muss.

 

VIII:  Auf- und Abstieg, Kreismeisterschaften

Kreismeister sind jeweils die Tabellenersten der Kreisligen Männer I, II, III, IV, V, sowie Frauen I, II, III, IV.

In allen Kreisklassen steigen der Erst- und der Zweitplatzierte in die nächst höhere Klasse auf. Der Abstieg richtet sich nach dem überregionalen Spielbetrieb. Steigen von dort Mannschaften in den Kreisspielbetrieb ab, so werden diese in der nächsten Saison in der Kreisliga werfen. Es erfolgt dann der gleitende Abstieg, d.h. die Zahl der Absteiger kann sich von Jahr zu Jahr verändern.

Bei einem möglichen Aufstieg der Kreismeister in den überregionalen Spielbetrieb kann sich die Abstiegsfrage ebenfalls entsprechend verändern.

Wird eine Mannschaft während der Spielsaison vom Spielbetrieb zurückgezogen oder wird eine Mannschaft zwangsweise aus dem Spielbetrieb herausgenommen, so gilt diese Mannschaft, in der Klasse wo sie geworfen hat, als erster Absteiger.

In einer Leistungsklasse dürfen 2 Mannschaften von einem Verein vertreten sein!

Die Zahl der Auf- und Absteiger kann sich außerdem durch Neuanmeldungen oder Abmeldungen zu einer neuen Spielsaison verschieben.

Es sind dann Umsetzungen von Mannschaften (z.B. Klassenreduzierung von 10 auf 8 Mannschaften oder ähnliches möglich). Die Spielleitung entscheidet nach Sachlage.

Alle Kreismeister und Vizemeister haben das Recht an den Aufstiegskämpfen zu den überregionalen Klassen (sofern angeboten) teilzunehmen. Alle anderen Kreismeister haben das Recht an den Landesmeisterschaften (sofern angeboten) teilzunehmen. Spielgemeinschaften sind zugelassen, diese dürfen aber nicht an den Landesmeisterschaften teilnehmen !

Verzichtet ein Kreismeister an den Aufstiegskämpfen bzw. an den Landesmeisterschaften teilzunehmen, so geht dieses Recht an nachfolgende Mannschaften weiter.

Gibt es pro Jugend-Altersklasse nur eine Spielklasse, so ist nach Beendigung der Saison die Mannschaft Kreismeister, die mit Punktvorsprung auf Platz eins steht. Gibt es mehrere Mannschaften die die gleiche Punktzahl haben wie der Tabellenerste, so entscheidet vor einem Entscheidungswerfen der direkte Vergleich nach Punkten (Würfe haben keine Bedeutung).

Wenn mehr als eine Jugend-Altersklasse gebildet werden musste (z.B. zwei Jugend D-Klassen), erfolgt nach Beendigung der Punktspiele eine Kreismeisterschafts-Endrunde.

Teilnahmeberechtigt sind die Tabellenersten und die Tabellenzweiten der einzelnen Staffeln. Sind weitere Mannschaften mit dem jeweiligen Tabellenzweiten punktgleich, so gilt vor einem Entscheidungskampf der direkte Vergleich nach Punkten (Würfe haben keine Bedeutung).

Ist ein anderer Modus erforderlich, so entscheidet die Spielleitung.

Kreismeisterschafts-Endrunde und evtl. Entscheidungswerfen werden von der Spielleitung, was Termine, Austragungsmodus und Wettkampfstrecken angeht,  bestimmt.

 

 

IX:  Spielerpässe, Mannschaftsmeldelisten

Nur wer im Besitze eines gültigen Spielerpasses des FKV ist, darf an den Punktkämpfen teilnehmen.
Der Spielerpass muss die Spielberechtigung für den jeweiligen Verein tragen. Außerdem muss das Geburtsdatum unzweifelhaft lesbar sein.

Folgendes muss unbedingt beachtet werden:
1. Jeder Verein muss für seine aktiven Werfer(innen) einen Ausweis (Vordruck FKV) ausstellen.
2. Jugendliche müssen rote, Erwachsene gelbe Ausweise erhalten.
3. Der Ausweis muss mit Schreibmaschine vollständig (auch Rückseite) ausgefüllt werden.
    Ein Passfoto- (andere Bilder sind nicht erlaubt) ist einzukleben oder einzuheften.
4. Der Pass ist  v o r  Einreichung zur Genehmigung zu unterschreiben.
5. Nicht ordnungsgemäß ausgefüllte und nicht unterschriebene Pässe  dürfen von der Passstelle nicht genehmigt werden.
6. Rote Pässe müssen rechtzeitig in gelbe Pässe umgetauscht werden.
7. Die Vereine haben zur Rücksendung der Pässe einen Freiumschlag beizufügen.
8. Spielerpässe von Werfern, die nicht mehr aktiv sind, bzw. den Verein verlassen haben, sind unverzüglich und unaufgefordert der Passstelle zuzustellen.
9. Jeder Verein hat pro Saison eine Liste von Werferinnen und Werfern zu erstellen, die nicht auf einer Mannschaftsmeldeliste erscheinen, wohl aber noch einen Pass besitzen.

Handhabung der Meldelisten

1. Jeder Verein hat für jede gemeldete Mannschaft eine  Meldeliste in alphabetischer Reihenfolge zu schreiben; auch für Mannschaften, die auf Landesverbandsebene werfen (Maschinenschrift).
2. Name, Geburtsdatum und Passnummer sind unbedingt einzutragen.
    Die Vereine müssen der Passstelle bis zum 1. Wettkampftag eine Durchschrift oder Kopie übersenden.  Die aktive Beteiligung der aufgeführten Werfer(innen) am  Boßelsport muss unbedingt gewährleistet sein.
3. Die Original-Meldeliste ist vor jedem Wettkampf dem Gegner vorzulegen.
    Die Gegner haben eine gegenseitige Kontrolle der Werferlisten mit den dazugehörenden Spielerpässen vorzunehmen
    Die Kontrolle ist mit Unterschrift auf der Rückseite der Meldeliste zu bestätigen.
    Neu!  Nach jedem Wettkampf ist das Ergebnis auf der Rückseite aus Sicht des Listeninhabers einzutragen und vom Gegner zu bestätigen
4. Die Originalliste kann durch neue Werfer(innen) ergänzt werden (mit Datum versehen).
   Eine Kopie der  veränderten Liste ist der Passstelle sofort zu übergeben.
5. Bis zum 1. Dezember dürfen einmalige Umschreibungen vorgenommen werden.
   Das Datum der Änderung ist unbedingt einzusetzen.
   Eine Kopie ist der Passstelle sofort zu übergeben.
6. Nach Beendigung der Punktspiele/Pokalwettkämpfe sind die Originallisten ohne Aufforderung innerhalb von vier Wochen der Passstelle, zwecks Prüfung, zu  übergeben.
7. Die Meldelisten  sind als urkundliches Dokument zu behandeln.

 

X: Allgemeines

Alle Vereine haben sich um eine Boßelgenehmigung zu kümmern. Die bei Saisonbeginn gewählten Heimstrecken sind für eine Saison verbindlich. Ein Streckenwechsel ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Spielleitung möglich.

Vereine, die eine gemeldete Mannschaft vor oder während der lfd. Saison zurücknehmen, zahlen eine Gebühr von €: 100,-- je Mannschaft. Tritt eine Mannschaft  mehrmals nicht zum Wettkampf an, so gilt folgende Regelung:

            2-mal Nichtantreten  €:   25,--     3-mal Nichtantreten  €:   50,--

            4-mal Nichtantreten  €:   75,--     5-mal Nichtantreten  €:  100,--  u. Herausnahme aus dem Spielbetrieb und somit erster Absteiger.

            Siehe auch Strafenkatalog!

Diese Regelung zählt nicht für Jugendmannschaften

 Allen Mannschaften obliegt es, für die Verkehrssicherheit zu sorgen.

 - Erst der Straßenverkehr, dann der Boßelsport -

Rechtsansprüche gegen die Spielleitung bzw. gegen den Kreisverband Norden - gleich welcher Art - sind ausgeschlossen.

Mit der Anmeldung zum Spielbetrieb werden die vorstehenden Bedingungen  anerkannt.

Der Kreisverband Norden kann Anmeldungen zurückweisen, wenn Vereine ihren Verpflichtungen aus dem Punktspielbetrieb bzw. aus den Pokalkämpfen nicht nachgekommen sind.

 

Norden, im August 2011                        Alle vorherigen Bedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.

 

 

 

 

 



 

 

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