Ordnungen
Bedingungen für den Punktspielbetrieb im Boßeln des
Kreisklootschießerverbandes Norden e. V.
gültig ab Saison 2011/2012
Downloadversion dieser Datei
I - Altersklassen
II - Wurfgeräte
III - Wertung
IV - Wettkampfdurchführung
V - Werfereinsatz in verschiedenen Mannschaften
VI - Anmeldungen, Spieltermine, Anwurfzeiten, Ergebnismeldungen
VII - Terminverlegungen, Spielabsagen, Protest
VIII - Auf- und Abstieg, Kreismeisterschaften
IX - Spielerpässe, Mannschaftsmeldelisten
X - Allgemeines
I: Altersklassen
Die Einteilung der
Altersklassen: Spieljahr 2011/2012
Jugendklassen F
2004
und jünger
Jugendklassen
E 2002 und jünger
Frauen I / Männer I keine
Altersbegrenzung
Jugendklassen D
2000 und jünger
Frauen II / Männer II 1966 und
älter
Jugendklassen
C 1998 und jünger
Frauen III / Männer III 1956 und
älter
Jugendklassen
B 1996 und jünger
Frauen IV / Männer IV 1946 und älter
Jugendklassen A 1994 und
jünger
Männer V
1941 und älter
In den Folgejahren
verschiebt sich die Altersklasse jeweils um 1 Jahr.
In folgenden Altersklassen
(mit entspr. Mannschaftsstärken) werden Punktspiele durchgeführt, wenn
wenigstens 6 Mannschaften der jeweiligen Altersklasse gemeldet wurden. Die
Spielleitung kann Ausnahmen festlegen.
Männer I:
Kreisliga:
4 Gruppen, 16 Werfer, 1. Gr. 4 W. H., 2. Gr. 4 W. H.,
3. Gr. 4 W. G., 4. Gr. 4 W. G.
1. u. 2. Kreisklasse:
3 Gruppen, 12 Werfer, 1. Gr. 4 W. H., 2. Gr. 4 W. G., 3. Gr. 4 W. G.
3. u. 4. Kreisklasse: 2 Gruppen, 8 Werfer, 1. Gr. 4 W. H., 2. Gr. 4 W. G.
Männer II:
2 Gruppen, 8 Werfer, 1. Gr. 4 W. Holz, 2. Gr. 4 W. Gummi
Männer II:
1 Gruppe, 4 Werfer
Männer III:
2 Gruppen, 8 Werfer 1. Gr. 4 W. Holz, 2. Gr. 4 W. Gummi
Männer III: 1 Gruppe, 4 Werfer
Männer IV:
1 Gruppe, 4 Werfer
Männer V:
1 Gruppe, 4 Werfer
Frauen I:
2 Gruppen, 8 Werferinnen 1. Gr. 4 W. Holz, 2. Gr. 4 W. Gummi
Frauen I:
1 Gruppe, 4 Werferinnen
Frauen II:
1 Gruppe, 4 Werferinnen
Frauen III:
1 Gruppe, 4 Werferinnen
Frauen IV:
1 Gruppe, 4 Werferinnen
Jugend:
weibl.
F, E, D, C, B, A 4 Werferinnen
männl.
F, E, D, C, B, A 4 Werfer
In den männl. Jugendklassen dürfen in allen Altersklassen weibl. Werferinnen
eingesetzt werden,
Für die Saison 2011-2012 sind
Spielgemeinschaften (WerferInnen aus 2 Vereinen) zugelassen
II: Wurfgeräte
Jede Mannschaft ist für eigenes Wurfgerät
zuständig. Pro Gruppe muss eine Ersatzkugel mitgeführt werden. Die Boßelkugeln
müssen neuwertig und rund sein und den Abmessungen (Durchmesser) der
nachstehenden Tabelle entsprechen:
Wurfgerät Jug. F Jug.
E Jug. D+C Jug.B+A Frauen Männer
Männer
w/m
w/m w/m w/m I,II,III
I,II,III IV + V
Holz/cm 8,0
9,0 10,0 11,0 11,0
12,0 11,0
Gummi/cm
8,5 9,5 10,5 10,5
10,5 10,5
Eine Toleranz von +/- 0,2 cm ist zulässig.
Offensichtlich sich einseitig verhaltendes
Wurfgerät ist nicht zulässig und kann vom Gegner auch im Wettkampfverlauf
abgelehnt werden.
Gummikugeln:
Zulässig sind nur 4 Punktkugeln, FKV Emblem, rot. (Außer Jugend E)
Holzkugeln:
Zulässig sind nur die Kunststoffkugeln aus Duroplast in schwarz mit
Baumwollgewebe verstärkt (Hartgewebe)
III: Wertung
Es wird innerhalb des Werfens ohne Ausfall
eines Werfers (einer Werferin) bei Wurfgewinn geworfen.
1 Wurf = 1 Schoet zählt auf allen Straßen und für alle Altersklassen 100 Meter,
(auch Männer IV und Männer V)
Ausgenommen:
Alle Männerklassen und männl. Jugend A, hier zählt 1 Wurf = 150 Meter.
Jugend E: Hier zählt ein Wurf 75 Meter
Jugend F: Hier zählt ein Wurf 50 Meter!
Ein Wettkampf gilt als gewonnen, wenn das
Gesamtergebnis aller Gruppen oder einer Gruppe einen Vorsprung von mindestens 1
Wurf (Schoet) ergibt.
Der Sieger erhält 2 Plus-, der Verlierer 2
Minuspunkte. Liegt der Mannschaftsvorsprung unter einem Wurf (50, 75, 100 bzw.
150 Meter), so erhalten beide Mannschaften je einen Plus- und Minuspunkt.
Tritt eine Mannschaft nicht, bzw. nicht
vollzählig oder mit einem/einer nicht spielberechtigten Werfer/Werferin (Fehlen
auch nur eines Werfers /einer Werferin bei Beginn), oder mit einer Verspätung
von mehr als 15 Minuten an, so wird der Wettkampf wie folgt als Sieg für den
Gegner gewertet:
Alle Mannschaften mit einer
Mannschaftsstärke
von 4 Gruppen = 2 Punkte und
10 Wurf von 3 Gruppen = 2 Punkte und 6 Wurf
von 2 Gruppen = 2 Punkte und
4 Wurf von 1 Gruppe = 2 Punkte und 2 Wurf
Für jedes Nichtantreten einer Mannschaft wird
dieser spätestens zum Saisonschluss ein Pluspunkt abgezogen und ein Minuspunkt
hinzugerechnet.
*** Jugendmannschaften bleiben von dieser Regelung ausgenommen. ***
IV:
Wettkampfdurchführung
Vor jedem Wettkampf haben beide Mannschaften
eine gegenseitige Kontrolle der Pässe und Meldelisten vorzunehmen. Sie dürfen
auch während eines Wettkampfes und nach einem Wettkampf kontrolliert werden,
insbesondere dann, wenn eine Mannschaft Ersatzwerfer eingesetzt hat.
Die Boßelkugeln sind dem Gegner auf Verlangen
vorzuzeigen. Neu einzuwechselnde Kugeln sind dem Gegner rechtzeitig
unaufgefordert bekannt zu machen. Ausgewechselte Kugeln dürfen in diesem
Wettkampf nur dann wieder eingesetzt werden, wenn die zuvor eingewechselte Kugel
verloren gegangen ist.
Der Gastgeber muss die
Messringe und rote Warnflaggen stellen. Jede Mannschaft muss für
eigenes Suchgerät sorgen.
Die Wurfstrecken müssen von jedem Verein dem
Kreisverband bindend für ein Jahr genannt werden.
Start- und Ziellinie brauchen nicht
identisch zu sein.
Die Start-, Wende- und Zielmarken müssen
deutlich gekennzeichnet sein und dürfen nicht im Kurvenbereich
liegen. Die Festlegung der Wendemarkierung erfolgt für Männer-, Frauen- und
Jugendklassen, sowie nach Altersklassen unterschiedlich weit von der Startlinie
entfernt.
Die gesamte Wurfstrecke zwischen Startlinie,
Wendemarkierung und Ziel soll mit etwa 10 bis 12 Gruppen-/Mannschaftsdurchgängen
durchgeworfen werden (ohne Ausfall). Sobald die Boßelkugel der Gruppe mit
den wenigsten Würfen (führende Gruppe) die Wendemarkierung, evtl.
Boßelaufnahmepunkt oder die Ziellinie überschritten hat, darf die zurückliegende
Gruppe nicht mehr werfen.
Bei der Wendemarkierung tauschen die Gruppen
die Abwurfstellen und bei Mannschaften mit nur einer Gruppe das Wurfgerät (Gummi
auf Holz).
Die Wendemarkierung, evtl. Boßelaufnahmepunkt
und die Ziellinie müssen von der führenden Gruppe überworfen werden, auch wenn
die zurückliegende Gruppe diese bereits überworfen haben sollte. Es ist danach
möglich, dass beide Bosselkugeln über die Wendemarkierung, evtl. Aufnahmepunkt
bzw. Ziellinie kommen.
Bei Bosselaufnahmen (Änderung oder
Unterbrechung der Boßel-Streckenführung, Kurven) wird die Differenz zwischen
den erreichten Weiten der beiden Gruppen gemessen. Die zurückliegende Gruppe
beginnt auf der weiterführenden Strecke am Wiederanwurfpunkt, die führende
Gruppe entsprechend den gemessenen Metern (Vorsprung) weiter vorn.
Bei Wurfstrecken mit mehr als einer Wendemarke
muss ein Streckenmittelpunkt (Wurfgerätewechsel) für Mannschaften mit
einer Gruppe festgelegt werden
Der Anwurf erfolgt in jeder Gruppe vom
Gastgeber. Gruppenführer(in) ist, falls kein(e) andere(r) benannt wurde, der/die
Anwerfer/in der jeweiligen Gruppe. Er/Sie muss mit den
Wettkampfbedingungen vertraut sein. Die Reihenfolge innerhalb einer Gruppe kann
vor dem Start bekannt gemacht werden, ansonsten wird sie durch die Reihenfolge
der ersten Runde für den gesamten Wettkampfverlauf festgelegt.
Nach den Anwürfen beim Start erfolgen die
weiteren Abwürfe an den Stellen, wo die Boßelkugeln die größten Weiten erreicht
haben, im rechten Winkel zur Wurfstrecke. Prallt die Kugel von einem Hindernis
zurück, so ist der Abwurf in Höhe des Hindernisses.
Für alle 4er Gruppen (Mannschaftsstärke 1
Gruppe) gilt folgende Regelung: Die Hinrunden werden mit der Gummikugel, die
Rückrunden mit der Holzkugel geworfen (Wurfgerätewechsel an der Wendemarke oder
Streckenmittelpunkt).
Anlaufbeginn, Anlauf und Abwurf müssen auf der
sichtbaren Fahrbahn erfolgen, die der Wurfstrecke entspricht. Die Bosselkugel
muss in Wurfrichtung (Straßenführung) geworfen werden. In Kurven mit Peilpunkt:
Innerhalb des Peilbereiches muss die Boßelkugel auf der sichtbaren
Fahrbahn aufgesetzt werden.
Die Bosselkugel wird rechtwinkelig zur
Straßenführung aufgenommen (Ausnahmen Kurven). In einer Kurve mit Gabelung
(abzweigenden Straßen, Wegen, Plätzen und Einfahrten sowie parallel daneben
verlaufenden Straßen) muss - und in einer engen Kurve sollte innen bzw. außen
ein Mess- oder Peilpunkt angebracht werden, der als Ausgangspunkt einer Peilung
zur Bosselkugel dient. Außerdem ist ein Messbereich (Beginn und Ende) zu
markieren. Kleine Punkte außen zeigen den eigentlichen Straßenverlauf an. Der
nächste Abwurf erfolgt rechtwinkelig zur Wurfbahn vom Schnittpunkt Peillinie
Außen- oder Innenkurve. (s. Skizze, letzte Seite).
Der Abwurfpunkt ist deutlich zu markieren
(Kleidungsstück etc.). Übertreten ist nicht erlaubt. Ein Verstoß wird als
ungültiger Wurf gewertet. Der Wurf gilt als geworfen, wenn die Boßelkugel die
Abwurfmarke überschritten hat. Grundsätzlich gilt, dass die zurückliegende Kugel
zuerst geworfen werden muss. Wird die vorliegende Kugel zuerst geworfen, gilt
der Wurf als Fehlwurf. Der/die nächstfolgende Werfer/Werferin hat dann an
derselben Abwurfstelle den Wettkampf fortzusetzen.
Während des gesamten Wettkampfes muss die
festgelegte Reihenfolge der eingesetzten Werfer eingehalten werden. Bei
Nichteinhaltung der Reihenfolge gilt der Wurf als geworfen. Die
Werfer-Reihenfolge wird mit dem nachfolgenden Werfer fortgesetzt.
Bei einem von der eigenen Mannschaft bzw. dem
eigenen Verein angehaltenen oder abgeleiteten Wurf muss der/die nächstfolgende
Werfer/Werferin von der Stelle weiter werfen, an der die Kugel beeinflusst
wurde. Bei absichtlich von der eigenen Mannschaft bzw. dem eigenen Verein aus
taktischen Gründen angehaltenem oder abgeleitetem Wurf erhält der Gegner
zusätzlich einen Wurf zuerkannt.
Würfe, die durch Verkehrsteilnehmer (außer
geparkten KFZ) und Angehörige der gegnerischen Mannschaft bzw. des gegnerischen
Vereins angehalten oder abgeleitet werden, können auf Verlangen des Werfers/der
Werferin wiederholt werden; dieser Wurf zählt dann.
Grundsätzlich ist jede Kugel von der Wurfbahn
zu entfernen. Sollte es dennoch zu einem Klick kommen, ist die zuletzt geworfene
Kugel vorzulegen, es sei denn, die zuletzt geworfene Kugel rollt von sich aus
weiter. Die getroffene Kugel muss immer auf ihren alten Platz zurück. Es darf
erst dann geworfen werden, wenn der Bahnweiser die Straße zum Wurf frei gibt.
Auswechselwerfer(innen) können wie folgt während des gesamten Wettkampfes
eingesetzt werden. Mannschaften mit einer Stärke von: 4 Gruppen = 4
Werfer 2 Gruppen = 2 Werfer/Innen
3 Gruppen = 3 Werfer 1 Gruppe = 2 Werfer/Innen
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Einwechselung in einer Gruppe vorgenommen
wird oder auf alle Gruppen verteilt wird. Das Einwechseln ist dem Gegner
unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.
*Doppelstarts sind nicht
erlaubt, daher dürfen eingesetzte und ausgewechselte Werfer(innen) an einem
gleichen Spieltag nicht wieder eingesetzt werden, auch nicht in
anderen Mannschaften. Werfer(innen), die in vorgezogenen Begegnungen eingesetzt
wurden, dürfen an dem ursprünglichen Spieltag (lt. Plan) nicht nochmals in
anderen Mannschaften des Vereins eingesetzt werden. Auch dann nicht, wenn der
ursprüngliche Spieltag aus Witterungsgründen verlegt werden musste. Jugendliche
bleiben von dieser Regelung ausgenommen, jedoch sind Doppelstarts im
Jugendbereich nicht erlaubt!
Ein Ersatzwerfer kann nur den
Platz eines ausgeschiedenen Werfers einnehmen. Ist das Auswechselkontingent
erschöpft und weitere Werfer fallen aus (z.B. wegen Verletzung), muss die
betreffende Mannschaft/Gruppe reduziert (z.B. 3 Werfer gegen 4 Werfer) weiter
werfen. Die mit der reduzierten Werferzahl werfende Mannschaft/Gruppe wird am
Ziel mit einem Schoet für jeden ausgefallenen Wurf belastet. Ein verletzter
Werfer darf nach Aussetzen wieder eingesetzt werden.
Das Aufmessen der
Schlussmeter erfolgt durch die Gruppenführer(innen) mit Messrad oder Maßband.
Straßenmarkierungen sind zulässig. Die Aufmessung erfolgt an der rechten
Wurfstreckenseite. Angebrochene Meter
werden nach oben aufgerundet.
V: Werfereinsatz in verschiedenen Mannschaften eines Vereins -
M ä n n e r
Es dürfen
eingesetzt werden: (Das Auswechselkontingent wie beschrieben, ist zu beachten)
In 1. Männer I -
Mannschaften:
a) Werfer, die auf der
Meldeliste stehen.
b) 2, 3 oder 4 Werfer (*je
nach Gruppenzahl der betreffenden Klasse) die auf Meldelisten anderer
Männer-Mannschaften oder Jugendmannschaften des Vereins stehen.
In 2. Männer I -
Mannschaften:
a) Werfer, die auf der
Meldeliste stehen.
b) 2, 3 oder 4 Werfer (*je
nach Gruppenzahl der betreffenden Klasse) die auf Meldelisten anderer
Männer-Mannschaften oder Jugendmannschaften des Vereins stehen,
aber nicht Werfer die auf Listen der Männer I, II, III, IV und V
Erstmannschaften stehen.
In 3. Männer I -
Mannschaften:
a)
Werfer, die auf der Meldeliste stehen.
b)
2, 3 oder 4 Werfer (*je nach Gruppenzahl der betreffenden Klasse) die auf
Meldelisten anderer
Männer Mannschaften oder Jugendmannschaften des Vereins stehen,
aber nicht Werfer die auf Listen der Männer I, II, III, IV und V Erst-
oder Zweitmannschaften stehen.
In 1. Männer II -
Mannschaften:
a) Werfer, die auf der
Meldeliste stehen.
b) 2 Werfer die auf
Meldelisten anderer Männer-Mannschaften des Vereins stehen und das
entsprechende Alter
haben.
In 2. Männer II -
Mannschaften:
a) Werfer, die auf der
Meldeliste stehen.
b) 2 Werfer die auf
Meldelisten anderer Männer-Mannschaften des Vereins stehen und das
entsprechende Alter haben,
aber nicht Werfer die auf Listen der Männer I, II, III, IV und V
Erstmannschaften stehen.
In 1. Männer III -
Mannschaften:
a) Werfer, die auf der
Meldeliste stehen.
b) 2 Werfer die auf
Meldelisten anderer Männer-Mannschaften des Vereins stehen und das
entsprechende Alter haben.
In 2. Männer III oder
weiterer Männer III- Mannschaften:
a) Werfer, die auf der
Meldeliste stehen.
b) 2 Werfer die auf
Meldelisten anderer Männer-Mannschaften des Vereins stehen und das
entsprechende Alter haben,
aber nicht Werfer die auf Listen der Männer I, II, III, IV und V
Erstmannschaften bzw.
(bei Drittmannschaften) auf Listen der Zweitmannschaften stehen.
In 1. Männer IV -
Mannschaften:
a) Werfer, die auf der
Meldeliste stehen.
b) 2 Werfer die auf
Meldelisten anderer Männer-Mannschaften des Vereins stehen und das
entsprechende Alter haben.
In
2. Männer IV oder weiteren Männer IV- Mannschaften:
a) Werfer, die auf der
Meldeliste stehen.
b) 2 Werfer die auf
Meldelisten anderer Männer-Mannschaften des Vereins stehen und das
entsprechende Alter haben,
aber nicht Werfer die auf Listen der Männer I, II, III, IV und V
Erstmannschaften bzw.
(bei Drittmannschaften) auf Listen der Zweitmannschaften stehen.
In 1. Männer V –
Mannschaften:
a) Werfer, die auf der
Meldeliste stehen.
b) 2 Werfer die auf
Meldelisten anderer Männer-Mannschaften des Vereins stehen und das
entsprechende Alter haben.
In 2. Männer V oder weiteren Männer V- Mannschaften:
a) Werfer, die auf der
Meldeliste stehen.
b) 2 Werfer die auf
Meldelisten anderer Männer-Mannschaften des Vereins stehen und das
entsprechende Alter haben,
aber nicht Werfer die auf Listen der Männer I, II, III, IV und V
Erstmannschaften bzw.
(bei Drittmannschaften) auf Listen der Zweitmannschaften stehen.
V:
Werfereinsatz in verschiedenen Mannschaften eines Vereins - F r
a u e n
Es dürfen eingesetzt werden: (Das
Auswechselkontingent wie beschrieben, ist zu beachten)
In 1. Frauen I
Mannschaften:
a) Werferinnen, die auf
der Meldeliste stehen.
b) 2 Werferinnen die auf
Meldelisten anderer Frauen-Mannschaften oder Jugendmannschaften des Vereins
stehen.
In 2. Frauen I
Mannschaften:
a) Werferinnen, die auf
der Meldeliste stehen.
b) 2 Werferinnen die auf
Meldelisten anderer Frauen-Mannschaften oder Jugendmannschaften des Vereins
stehen,
aber nicht Werferinnen, die auf Meldelisten der Frauen I, II, III
und IV Erstmannschaften stehen.
In 3. Frauen I
Mannschaften oder weiteren Frauen I - Mannschaften:
a) Werferinnen, die auf
der Meldeliste stehen.
b) 2 Werferinnen die auf Meldelisten anderer Frauen-Mannschaften oder
Jugendmannschaften des Vereins stehen
aber nicht Werferinnen, die auf Meldelisten der Frauen I, II, III und
IV Erst- oder Zweitmannschaften stehen
In 1. Frauen II
Mannschaften:
a) Werferinnen, die auf
der Meldeliste stehen.
b) 2 Werferinnen, die auf
Meldelisten anderer Frauen-Mannschaften des Vereins stehen und das
entsprechende Alter haben
In 2. Frauen II
Mannschaften:
a) Werferinnen, die auf
der Meldeliste stehen.
b) 2 Werferinnen die auf
Meldelisten anderer Frauen-Mannschaften des Vereins stehen und das
entsprechende Alter haben,
aber nicht Werferinnen, die auf Meldelisten der Frauen I, II, III und
IV Erstmannschaften stehen.
In 1. Frauen III
Mannschaften:
a) Werferinnen, die auf
der Meldeliste stehen.
b) 2 Werferinnen die auf
Meldelisten anderer Frauen-Mannschaften des Vereins stehen und das
entsprechende Alter haben.
In 2. Frauen III
Mannschaften oder weiteren Frauen III Mannschaften:
a) Werferinnen, die auf
der Meldeliste stehen.
b) 2 Werferinnen die auf
Meldelisten anderer Frauen-Mannschaften des Vereins stehen und das
entsprechende Alter haben,
aber nicht Werferinnen, die auf Meldelisten der Frauen I, II, III und
IV Erstmannschaften bzw.
(bei Drittmannschaften) auf Listen der Zweitmannschaften stehen.
In 1. Frauen IV
Mannschaften:
a) Werferinnen, die auf
der Meldeliste stehen.
b) 2 Werferinnen die auf
Meldelisten anderer Frauen-Mannschaften des Vereins stehen und das
entsprechende Alter haben.
In 2. Frauen IV
Mannschaften:
a) Werferinnen, die auf
der Meldeliste stehen.
b) 2 Werferinnen die auf
Meldelisten anderer Frauen-Mannschaften des Vereins stehen das
entsprechende Alter haben,
aber nicht Werferinnen, die auf Meldelisten der Frauen I, II, III
und IV Erstmannschaften stehen
V:
Werfereinsatz in verschiedenen Mannschaften eines Vereins
Jugend
Vereine mit mehreren
Jugendmannschaften in einer Altersklasse dürfen wechselseitig 2 Werfer/innen
einsetzen.
Jugendliche, egal wo gemeldet, dürfen immer in der ihrem Alter entsprechenden
Klasse werfen oder in einer höheren (älteren) Jugendaltersklasse starten.
VI: Anmeldungen,
Spieltermine, Anwurfzeiten, Ergebnismeldungen
Die Anmeldung der Mannschaften muss schriftlich
erfolgen. Die vom KKV Norden vorgegebene Anmeldefrist ist einzuhalten.
Verspätete Anmeldungen bleiben unberücksichtigt. Die Spielpläne sind über das
Internet des KKV Norden abrufbar.
Alle im Spielplan erstgenannten Mannschaften
haben Heimrecht.
Anwurfzeiten sonnabends::
Frauen II, III und IV, weibl. u. männl. Jugendliche 14.00 Uhr
Frauen I, 14.30 Uhr Achtung -
N e u ! -
Im November, Dezember und Januar: 14.00 Uhr
Anwurfzeiten sonntags:
Männer III, IV und V: 9.00 Uhr,
Männer II und Männer I 9.30 Uhr
Die Anwurfzeiten können nach Absprache vorverlegt werden.
*Achtung!
Wichtig
Es besteht absolute
Ergebnismeldepflicht vom gastgebenden Verein und zwar in der
auf den Spielplänen angegebenen Zeit. Bei Spielgemeinschaften
ist der erstgenannte Verein zuständig. Auch ausgefallene und
abgebrochene Wettkämpfe müssen gemeldet werden! Die Ergebnisse sind deutlich
nach Wurf und Meter anzugeben. (Erst Vereinsname, dann die genaue
Spielklasse, dann die Paarung (z.B. hier ist Südarle, Ergebnis Männer I, 1.
Kreisklasse: Südarle gegen Emden), dann das Gesamtergebnis (z.B. insgesamt für
Emden 7 Wurf und 75 Meter - auf keinen Fall siebenfünfundsiebzig - , danach
die Gruppenergebnisse: Holz I: für Südarle: 2 Wurf und 6 Meter, Holz II: für
Südarle 2 Wurf und 69 Meter, Gummi I: für Emden 2 Wurf und 0 Meter, Gummi II:
für Emden 9 Wurf und 75 Meter.
Hinweis: Bei
Nichteinhaltung, siehe Strafenkatalog!
VII: Terminverlegungen,
Spielabsagen, Protest
*Nur Wettkampf
v o r
verlegungen sind möglich, aber nur
dann, wenn ein sehr wichtiger Grund vorliegt.
Kommt es zu einer Wettkampfvorverlegung dürfen
die eingesetzten Werfer auf keinen Fall am gleichen Spieltag in einer anderen
Mannschaft werfen (s. auch Seite 3).
Beide Mannschaften haben sich unabhängig voneinander bei der Spielleitung zu
melden.
Die Zustimmung der Spielleitung ist auf jeden
Fall erforderlich, ansonsten gelten vorverlegte Wettkämpfe als nicht
stattgefunden. Die beiden letzten Wettkämpfe einer Mannschaft dürfen nie
vorverlegt werden.
N e u ! Im Jugendbereich können Wettkämpfe auf Wunsch von den
beteiligten Mannschaften nachgeholt werden, aber nur bis zum nächsten
Wettkampf-Termin. Die Spielleitung ist zu informieren.
Die Entscheidung darüber, ob ein Wettkampf
wegen schlechter Witterung (Nebel, Schneefälle oder Vereisung der Wurfstrecken)
ausfallen muss, hat der gastgebende Verein.
Er hat den Gegner rechtzeitig abzusagen. Alle
Vereine sind aufgefordert, die Wettkämpfe, wenn möglich auch mit einer
Verspätung, durchzuführen. Keine voreiligen Absagen !
Bei Unwetterwarnungen erfolgt eine generelle
Absage aller vorgesehenen Wettkämpfe!
In der Hinrunde ist ein Tausch des Heimrechts
möglich!
Wird ein Wettkampf abgebrochen
(Witterungsbedingungen, Unfall, etc.), erfolgt eine Neuansetzung des
Wettkampfes. Das Ergebnis des abgebrochenen Wettkampfes zum Zeitpunkt des
Abbruchs wird nicht gewertet, unabhängig davon, wie weit der Wettkampf
„fortgeschritten“ ist.
Müssen (im gegenseitigen Einverständnis)
Wettkämpfe wegen ungünstiger Witterung abgebrochen werden, so werden diese von
der Spielleitung zum nächstmöglichen Termin neu angesetzt.
Bei Unstimmigkeiten ist die Spielleitung sofort
telefonisch zu informieren. Ein Protest muss außerdem schriftlich in 2facher
Ausfertigung bis Mittwoch nach dem Wettkampf bei der Spielleitung vorliegen.
Bis Mittwoch nach dem Wettkampf ist auch die
Vorauszahlung einer Protestgebühr von 150,-- € auf das
Konto 280
1655 600 bei der Raiba Fresena
(NEU !!!) einzuzahlen. Bei Nichteinhaltung wird der
Protest gegenstandslos.
Das Sportgericht legt, außer dem Schiedsspruch,
auch fest wer die Protestgebühr - (die Abrechnung erfolgt nach den Richtlinien
der Sportgerichtsordnung) - bezahlen muss.
VIII: Auf- und Abstieg,
Kreismeisterschaften
Kreismeister sind jeweils die Tabellenersten
der Kreisligen Männer I, II, III, IV, V, sowie Frauen I, II, III, IV.
In allen Kreisklassen steigen der Erst- und der
Zweitplatzierte in die nächst höhere Klasse auf. Der Abstieg richtet sich nach
dem überregionalen Spielbetrieb. Steigen von dort Mannschaften in den
Kreisspielbetrieb ab, so werden diese in der nächsten Saison in der Kreisliga
werfen. Es erfolgt dann der gleitende Abstieg, d.h. die Zahl der Absteiger kann
sich von Jahr zu Jahr verändern.
Bei einem möglichen Aufstieg der Kreismeister
in den überregionalen Spielbetrieb kann sich die Abstiegsfrage ebenfalls
entsprechend verändern.
Wird eine Mannschaft während der Spielsaison
vom Spielbetrieb zurückgezogen oder wird eine Mannschaft zwangsweise aus dem
Spielbetrieb herausgenommen, so gilt diese Mannschaft, in der Klasse wo sie
geworfen hat, als erster Absteiger.
In einer Leistungsklasse dürfen 2 Mannschaften
von einem Verein vertreten sein!
Die Zahl der Auf- und Absteiger kann sich
außerdem durch Neuanmeldungen oder Abmeldungen zu einer neuen Spielsaison
verschieben.
Es sind dann Umsetzungen von Mannschaften (z.B.
Klassenreduzierung von 10 auf 8 Mannschaften oder ähnliches möglich). Die
Spielleitung entscheidet nach Sachlage.
Alle Kreismeister und Vizemeister haben das
Recht an den Aufstiegskämpfen zu den überregionalen Klassen (sofern angeboten)
teilzunehmen. Alle anderen Kreismeister haben das Recht an den Landesmeisterschaften (sofern angeboten)
teilzunehmen. Spielgemeinschaften sind zugelassen,
diese dürfen aber nicht an den Landesmeisterschaften teilnehmen !
Verzichtet ein Kreismeister an den
Aufstiegskämpfen bzw. an den Landesmeisterschaften teilzunehmen, so geht dieses
Recht an nachfolgende Mannschaften weiter.
Gibt es pro Jugend-Altersklasse nur eine
Spielklasse, so ist nach Beendigung der Saison die Mannschaft Kreismeister, die
mit Punktvorsprung auf Platz eins steht. Gibt es mehrere Mannschaften die die
gleiche Punktzahl haben wie der Tabellenerste, so entscheidet vor einem
Entscheidungswerfen der direkte Vergleich nach Punkten (Würfe haben keine
Bedeutung).
Wenn mehr als eine Jugend-Altersklasse gebildet
werden musste (z.B. zwei Jugend D-Klassen), erfolgt nach Beendigung der
Punktspiele eine Kreismeisterschafts-Endrunde.
Teilnahmeberechtigt sind die Tabellenersten und
die Tabellenzweiten der einzelnen Staffeln. Sind weitere Mannschaften mit dem
jeweiligen Tabellenzweiten punktgleich, so gilt vor einem Entscheidungskampf der
direkte Vergleich nach Punkten (Würfe haben keine Bedeutung).
Ist ein anderer Modus erforderlich, so
entscheidet die Spielleitung.
Kreismeisterschafts-Endrunde und evtl.
Entscheidungswerfen werden von der Spielleitung, was Termine, Austragungsmodus
und Wettkampfstrecken angeht, bestimmt.
IX: Spielerpässe,
Mannschaftsmeldelisten
Nur wer im Besitze eines gültigen Spielerpasses
des FKV ist, darf an den Punktkämpfen teilnehmen.
Der Spielerpass muss die Spielberechtigung für den jeweiligen Verein tragen.
Außerdem muss das Geburtsdatum unzweifelhaft lesbar sein.
Folgendes muss unbedingt beachtet werden:
1. Jeder Verein muss für seine
aktiven Werfer(innen) einen Ausweis (Vordruck FKV) ausstellen.
2. Jugendliche müssen rote, Erwachsene gelbe Ausweise erhalten.
3. Der Ausweis muss mit Schreibmaschine vollständig (auch Rückseite) ausgefüllt
werden.
Ein Passfoto- (andere Bilder sind nicht erlaubt) ist
einzukleben oder einzuheften.
4. Der Pass ist v o r Einreichung zur Genehmigung zu unterschreiben.
5. Nicht ordnungsgemäß ausgefüllte und nicht unterschriebene Pässe dürfen
von der Passstelle nicht genehmigt werden.
6. Rote Pässe müssen rechtzeitig in gelbe Pässe umgetauscht werden.
7. Die Vereine haben zur Rücksendung der Pässe einen Freiumschlag beizufügen.
8. Spielerpässe von Werfern, die nicht mehr aktiv sind, bzw. den Verein
verlassen haben, sind unverzüglich und unaufgefordert der Passstelle
zuzustellen.
9. Jeder Verein hat pro Saison eine Liste von Werferinnen und Werfern zu
erstellen, die nicht auf einer Mannschaftsmeldeliste erscheinen, wohl aber noch
einen Pass besitzen.
Handhabung der Meldelisten
1. Jeder Verein hat für jede gemeldete Mannschaft eine Meldeliste
in alphabetischer Reihenfolge zu schreiben; auch für Mannschaften, die
auf Landesverbandsebene werfen (Maschinenschrift).
2. Name, Geburtsdatum und Passnummer sind unbedingt einzutragen.
Die Vereine müssen der Passstelle bis zum 1. Wettkampftag
eine Durchschrift oder Kopie übersenden. Die aktive Beteiligung der
aufgeführten Werfer(innen) am Boßelsport muss unbedingt gewährleistet
sein.
3. Die Original-Meldeliste ist vor jedem Wettkampf dem Gegner vorzulegen.
Die Gegner haben eine gegenseitige Kontrolle der Werferlisten
mit den dazugehörenden Spielerpässen vorzunehmen
Die Kontrolle ist mit Unterschrift auf der Rückseite der Meldeliste zu
bestätigen.
Neu! Nach jedem
Wettkampf ist das Ergebnis auf der Rückseite aus Sicht des Listeninhabers
einzutragen und vom Gegner zu bestätigen
4. Die Originalliste kann durch neue
Werfer(innen) ergänzt werden (mit Datum versehen).
Eine Kopie der veränderten Liste ist der Passstelle sofort zu übergeben.
5. Bis zum 1. Dezember dürfen einmalige Umschreibungen vorgenommen werden.
Das Datum der Änderung ist unbedingt einzusetzen.
Eine Kopie ist der Passstelle sofort zu übergeben.
6. Nach Beendigung der Punktspiele/Pokalwettkämpfe sind die
Originallisten ohne Aufforderung innerhalb von vier Wochen der Passstelle,
zwecks Prüfung, zu übergeben.
7. Die Meldelisten sind als urkundliches Dokument zu behandeln.
X: Allgemeines
Alle Vereine haben sich um eine
Boßelgenehmigung zu kümmern. Die bei Saisonbeginn gewählten Heimstrecken sind
für eine Saison verbindlich. Ein Streckenwechsel ist nur mit ausdrücklicher
Zustimmung der Spielleitung möglich.
Vereine, die eine gemeldete Mannschaft vor oder
während der lfd. Saison zurücknehmen, zahlen eine Gebühr von €: 100,-- je
Mannschaft. Tritt eine Mannschaft mehrmals nicht zum Wettkampf an, so gilt
folgende Regelung:
2-mal Nichtantreten €: 25,--
3-mal Nichtantreten €: 50,--
4-mal Nichtantreten €: 75,--
5-mal Nichtantreten €: 100,-- u. Herausnahme aus dem Spielbetrieb und somit
erster Absteiger.
Siehe auch Strafenkatalog!
Diese Regelung zählt nicht für
Jugendmannschaften
Allen Mannschaften obliegt es, für die
Verkehrssicherheit zu sorgen.
- Erst der Straßenverkehr, dann der Boßelsport
-
Rechtsansprüche gegen die Spielleitung bzw.
gegen den Kreisverband Norden - gleich welcher Art - sind ausgeschlossen.
Mit der Anmeldung zum Spielbetrieb werden die
vorstehenden Bedingungen anerkannt.
Der Kreisverband Norden kann Anmeldungen
zurückweisen, wenn Vereine ihren Verpflichtungen aus dem Punktspielbetrieb bzw.
aus den Pokalkämpfen nicht nachgekommen sind.
Norden, im August 2011
Alle vorherigen Bedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
|